Über die zu erwartende massive Ausweitung der Kompetenzen der Polizei unter dem neuen Bundesinnenminister Horst Seehofer berichtet das Politikmagazin „Monitor“ des ARD. Der CSU-Politiker befürwortet die präventive Überwachung der Telekommunikation und Online-Aktivitäten von Personen, ohne Hinweise auf konkrete Straftaten. Entsprechende Gesetzentwürfe zur Aufrüstung der Polizei hatte er in Bayern auf den Weg gebracht.
Seehofer hat sich noch nicht ausdrücklich dazu geäußert, ob bayerische Verhältnisse auf Bundesebene zu erwarten sind. Der Gesetzentwurf der CSU zur Reform des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) in Bayern ermöglicht, dass die Polizei „quasi gegen jeden ermitteln“ kann. Ohne einen Hinweis auf eine konkrete Straftat dürfte die Polizei nach dem Gesetzentwurf auf Daten auf informationstechnische Systeme zugreifen, in bestimmten Fällen dürfte sie auch Daten löschen oder verändern. Der PAG-Gutachter Hartmut Wächtler sagt gegenüber Monitor, dass damit die „größte und umfassendste Kontrollkompetenz geschaffen worden ist für eine Polizei in Deutschland seit 1945“. Eine Sprecherin des Bundesinnenministerium sagte auf Anfrage von netzpolitik.org dazu nur, dass man Ländergesetze grundsätzlich nicht kommentiere.

Unklar bleibt, wo das hinführen soll. Erst in der vergangenen Legislaturperiode hatte die schwarz-schwarz-rote Koalition unter anderem mit der Vorratsdatenspeicherung, dem Staatstrojaner und dem BND-Gesetz weitreichende Überwachungsgesetze beschlossen, die bereits jetzt mit dem Rechtsstaat auf Kollisionskurs stehen. In unserer „Chronik des Überwachungsstaates“ haben wir sämtliche Vorhaben dokumentiert, mit denen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten kontinuierlich Grund- und Freiheitsrechte abgebaut wurden.
Der Innenausschuss des bayerischen Landtags hält am 21. März eine Expertenanhörung ab, die öffentlich ist. Die zweite Lesung im Landtag ist für Mai geplant, das Inkrafttreten des Gesetzes wird für den Sommer erwartet, gab ein Mitarbeiter des Ausschusses auf Anfrage von netzpolitik.org an.
